Welche Gage kann ich verlangen?
Hier ein Link zur Originalseite des Artikels:
https://m.bonedo.de/artikel/einzelansicht/welche-gage-kann-ich-verlangen.html 6/11
Trotz dieser Richtlinie, die nur als Hinweis dienen soll, verhandle ich meine Gagen individuell.
Zitat:
"Bei Auftritten gilt es immer, zu unterscheiden, ob es sich um reine Dienstleistungstätigkeiten
handelt, um das eigene Projekt, das man promoten will, oder ob man als "Sideman" in einer Live-
Band für bestimmte Künstler spielt.
Für musikalische Dienstleistungen (Mucke), sei es zu Trauungen, Vernissagen oder Tanzfeiern,
empfiehlt der Tonkünstlerverband:
Trauungen/Trauerfeiern:
200 Euro zuzüglich Fahrtkosten
Hochzeiten/Events:
500 Euro (3 Stunden inkl. Pausen) + 100 Euro für jede weitere Stunde zzgl. Fahrtkosten, früherer
Aufbau + evtl. Übernachtung
Vernissagen/musikalische Umrahmungen mit Anwesenheit von ca. 1-1,5 Std.:
300 Euro zuzüglich Fahrtkosten
Gottesdienste:
200 Euro + Fahrtkosten
(Quelle: Tonkünstlerverband Baden-Württemberg e.V. - Was kostet Kunst?)
Auch hier sind die Zahlen des Tonkünstlerverbandes Richtwerte, die manchmal in der Praxis schwer
umzusetzen sind. Ich persönliche halte es jedoch für branchenüblich, definitiv nicht für unter 80
Euro Stundenlohn (netto) Dienstleistungsmusik zu spielen, das heißt, ein fünfstündiges Event nicht
unterhalb der 400-Euro-Marke pro Musiker anzubieten.
Stellt sicher, dass der Vertrag den Spielbeginn und das Spielende markiert, also 20 Uhr bis 24 Uhr
und nicht die effektive Spieldauer des Programms! Nicht selten finden bei Hochzeiten und anderen
Veranstaltungen Einlagen statt, die euren Auftritt unterbrechen, und das ist schön und gut,
verlängert aber nicht eure Spielzeit. Ihr seid anwesend und bereit, die vereinbarte Leistung zu
erbringen. Wenn der Veranstalter die Zeit mit anderen Aktivitäten füllen will, muss er das natürlich
auch tragen. Verlängerungen darf man sich extra bezahlen lassen und zwar durchaus zu einem
höheren Stundensatz als die Regelzeit, ebenso längere Anfahrtswege, früh gewünschte
Soundcheckzeiten und Fahrkosten.
Wer häufig Auftritte dieser Art anbietet, ist gut damit beraten, einen wasserdichten Vertrag
auszuformulieren, um etwaigen Unstimmigkeiten aus dem Weg zu gehen."